-
Wem jetzt ein Fahrverbot droht wegen Überschreitung der neuerdings extrem tiefer gelegten Geschwindigkeitstoleranzen, der sollte alles daran setzen, eine gerichtliche Entscheidung zu verzögern.
Zum 28.04.2020 trat im Schatten der Corona-Pandemie die StVO-Novelle in Kraft. Neben deutlich höheren Geldbußen droht nun bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ein Fahrverbot!
Wann wird die korrigierte Novelle rechtswirksam?
Nach massiver Kritik nun der Paukenschlag: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der zunächst für die teilweise nicht mehr verhältnismäßige Verschärfung heftig kritisiert wurde, kündigt eine Rolle rückwärts an: Der Bußgeldkatalog soll wieder entschärft werden.
Da die überarbeitete Novelle jedoch voraussichtlich erst für die zweite Jahreshälfte 2020 in Kraft treten wird, stellt sich für viele bis dahin Betroffene die Frage, ob ein Fahrverbot dennoch vermieden werden kann.
ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Udo Reissner rät betroffenen Autofahrern: Es sollte grundsätzlich zunächst überlegt und überprüft werden, ob gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und eine gerichtliche Entscheidung bis zum Inkrafttreten der Neufassung der StVO in der zweiten Jahreshälfte hinausgezögert werden kann.
Was gilt wie lange?
Nach der auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren geltenden Regelung in § 2 Abs. 1 StGB ist zwar das zur Zeit der Tat geltende Gesetz für die Strafbarkeit und demnach auch für die bußgeldrechtliche Ahndung maßgeblich. Demnach gilt grundsätzlich, dass die aktuell gültige Fassung der StVO der Ahndung zugrunde zu legen ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Gesetz, das bei der Begehung der Tat galt, vor der Entscheidung geändert wird. In diesen Fällen ist das mildere Gesetz anzuwenden.
Je nach Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist es demnach zu erwarten, dass im Falle einer späteren gerichtlichen Entscheidung nach Inkrafttreten der überarbeiteten Neufassung der StVO das Fahrverbot wegfällt – natürlich immer unter der Voraussetzung, dass nach der Neufassung der StVO nunmehr kein Fahrverbot mehr zu verhängen wäre, was beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft um 25 km/h zu erwarten ist.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-die-ankommen.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Scheuer’s Rolle rückwärts: Jetzt Zeit gewinnen, wenn Fahrverbot droht
veröffentlicht am 30/05/2020 in der Rubrik Presse - News
Dieser Content wurde auf News die ankommen 66 x angesehen
Scheuer’s Rolle rückwärts: Jetzt Zeit gewinnen, wenn Fahrverbot droht
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 26 Sekunden
News-ID 106539 veröffentlicht am 30/05/2020
auf News die ankommen suchen
Neueste Beiträge
- Goldpreis auf dem Weg zu 3.000 US-Dollar! Da muss man bei so einem Unternehmen dabei sein!
- Nachfrageaussichten für Kupfer längerfristig günstig
- RUA GOLD informiert über den aktuellen Stand der Bohrungen im Projekt Reefton und über die nächste Phase von Bohrzielen
- Century Lithium informiert über den Aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie
- Explorationsprogramm 2024 von Klondike Gold in gesamtem Konzessionsgebiet im Gange
- SolarStrom12 GmbH, Osnabrück: Kundenzufriedenheit im PV-Bereich wird zertifiziert
- Rolec erhält den Sonderpreis für Nachhaltigkeit beim Innovationspreis des Landkreises Schaumburg
- gibt Konzernzahlen für FY 2023 bekannt
Ihre News auf News die ankommen
Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es Neues bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab.
Mit einem Klick werden die News auch auf „News die ankommen“ erscheinen.
News die ankommen – Archiv
News die ankommen