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Verbraucher*innen haben ab dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit, Lampen und Elektroaltgeräte nun auch bei Lebensmitteleinzelhändlern, Discountern und Supermärkten kostenfrei abzugeben.
Diese Änderung wird vom ElektroG3 geregelt, das Anfang des Jahres novelliert wurde. Unter das ElektroG3 fallen auch LED- und Energiesparlampen, da sie elektrische Bauteile enthalten. Abgabemöglichkeiten für Altlampen finden Verbraucher*innen unter www.sammelstellensuche.de.
Hat die LED- oder Energiesparlampe einmal ausgedient, wird mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Lebensmitteleinzelhändler, Discounter und Supermärkte ab 1. Juli Verbraucher*innen die Rückgabe und somit eine ressourcenschonende Entsorgung einfach gemacht. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern und einem Verkaufsangebot (auch Aktionsware) von Lampen und Elektrogeräten, müssen u.a. Lebensmitteleinzelhändler diese verpflichtend kostenlos zurücknehmen. Bisher galt diese Regelung bereits für großflächige Elektrohändler (über 400 Quadratmeter). Kleine Elektroaltgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Lampen können unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts zurückgegeben werden, größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Produktes. Ziel der neuen Gesetzgebung ist die Erhöhung der Sammelquote für Elektroaltgeräte, um Ressourcen durch fachgerechtes Recycling zu schonen.
Einfache Rücknahmelösungen für den Handel
Lightcycle bietet dem Handel die Komplettlösung zu Sammlung, Logistik und Recycling von Lampen und Elektroaltgeräten – von den Behältnissen und POS-Material für die Sammlung über die Logistik zur Verdichtungsstelle bis hin zum fachgerechten Recycling. Auch bei den Anzeige- und Mitteilungspflichten bei der stiftung ear sowie den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher hilft Lightcycle bei der gesetzeskonformen Umsetzung.
Schon jetzt hat Lightcycle tausendfache Rückgabemöglichkeiten im Handel für Lampen geschaffen. Unter www.sammelstellensuche.de sind diese einzusehen und zeigen Verbraucher*innen durch die Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes ihre Sammelstelle auch im Handel in der Nähe.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschlandfon ..: Tel.: +49 30 609801 431
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.deÜber Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.
Pressekontakt:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 Münchenfon ..: Tel.: +49 30 609801 431
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email : redaktionsbuero@lightcycle.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Ab 1. Juli: Abgabe von Elektroaltgeräten auch in größeren Lebensmittelgeschäften möglich
veröffentlicht am 30/06/2022 in der Rubrik Presse - News
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Ab 1. Juli: Abgabe von Elektroaltgeräten auch in größeren Lebensmittelgeschäften möglich
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News-ID 133453 veröffentlicht am 30/06/2022
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