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Das neue SV-Zertifikat des IZS weist die Zuverlässigkeit von Zeitarbeitsfirmen nach. Es ist wertvoller und sicherer als bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen.
München – Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) führt ab November 2022 ein weltweit neues Verfahren zum Nachweis der Zuverlässigkeit von Zeitarbeitsfirmen ein. Das digitale Sozialversicherungs-Zertifikat (SV-Zertifikat) gibt Auskunft über die pünktliche und vollständige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist wertvoller und sicherer als papiergestützte oder gescannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, da es mehr Informationen beinhaltet, fälschungssicher ist und einen kostenlosen Haftungsschutz für Entleiher enthält.
Im neuen SV-Zertifikat des Instituts für Zahlungssicherheit sind sämtliche Auskunftsdaten in einem digitalen, fälschungssicheren Dokument zusammengefasst. Solche Daten wurden bisher in Form von gescannten Dokumenten oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Der Entleiher konnte die Echtheit der Informationen nicht prüfen und hatte einen hohen administrativen Aufwand.
Das digitale SV-Zertifikat wird dagegen online abgerufen und ist fälschungssicher. Mithilfe eines QR-Codes oder Prüf-Links lässt sich die Korrektheit der Informationen sofort überprüfen. Entleiher erhalten mit dem SV-Zertifikat außerdem deutlich mehr Informationen über die Zuverlässigkeit eines Personaldienstleisters.
So enthält das Zertifikat nicht nur Standardinformationen wie eventuelle Rückstände auf dem SV-Beitragskonto, sondern gibt auch Auskunft darüber, ob Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen oder Nachforderungen aus Betriebsprüfungen bestehen. Außerdem enthält das Zertifikat eine „Unbedenklichkeitserklärung“, die angibt, seit wann eine Zeitarbeitsfirma SV-Beiträge ordnungsgemäß abführt. Damit ist das SV-Zertifikat den bisher üblichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen sowohl inhaltlich als auch technisch weit überlegen.
Für Entleiher reduziert sich zudem das finanzielle Risiko einer Subsidiärhaftung, da das Institut für Zahlungssicherheit im Falle einer falschen Auskunft einen kostenlosen Haftungsschutz anbietet. Der in jedes Zertifikat integrierte Haftungsschutz ersetzt berechtigten Entleihern Schäden aus Subsidiärhaftung in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Zertifikat und Schadensfall.
Neben den Entleihern profitieren auch Personaldienstleister vom digitalen SV-Zertifikat des IZS. Sie können das Zertifikat ähnlich wie ein Qualitätssiegel für Ihre professionelle Außendarstellung nutzen. Es hilft Ihnen nicht nur dabei, bestehende Kunden zu binden, sondern stellt ebenso ein wichtiges Instrument für die Neukundenakquise dar. Auch während bereits laufender Geschäftsbeziehungen dient das Zertifikat als aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IZS Institut für Zahlungssicherheit GmbH
Herr Christian Marchsreiter
Würmtalstraße 20a
81375 München
Deutschlandfon ..: ?+49 89 122237770?
web ..: https://www.izs-institut.de
email : cm@izs-institut.deÜber das Institut für Zahlungssicherheit
Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) wurde 2012 in München gegründet und ist heute einer der größten unabhängigen Informationsdienstleister für die Zeitarbeitsbranche. Zu den angeschlossenen Personaldienstleistern gehö-ren große Marktteilnehmer wie Randstad, Manpower, Tempton und Hays. Auskunftsvereinbarungen bestehen mit allen deutschen Krankenkassen, Be-rufsgenossenschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit.
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Herr Christian Marchsreiter
Würmtalstraße 20a
81375 Münchenfon ..: +49 89 122237770?
email : presse@izs-institut.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Digitales, fälschungssicheres Zertifikat ersetzt Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Personaldienstleister
veröffentlicht am 30/11/2022 in der Rubrik Presse - News
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Digitales, fälschungssicheres Zertifikat ersetzt Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Personaldienstleister
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News-ID 137896 veröffentlicht am 30/11/2022
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