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Mineralisches Leichtbeton-Mauerwerk gewährleistet hohen baulichen Brandschutz
Ein offenes Feuer, überlastete Steckdosen oder defekte Elektrogeräte: Leicht kann in den eigenen vier Wänden ein Brand ausbrechen. Vorausschauende Bauherren legen daher bereits bei der Planung ihres Eigenheimes großen Wert auf wirksame Brandschutzmaßnahmen. Eine massive Gebäudehülle bietet dabei beste Voraussetzungen: Leichtbetonsteine bestehen zum Großteil aus Bims – einem mineralischen Baustoff, der bei der Eruption von Vulkanen entsteht und somit offiziell als „nicht brennbar“ (A1) gilt. Der so gewährleistete hohe Brandschutz sorgt dafür, dass die Bewohner im Ernstfall das Gebäude sicher und ohne Rauchgasvergiftung verlassen können.
Alle zwei bis drei Minuten kommt es in Deutschland zu einem Wohnungs- oder Hausbrand. Häufigste Ursache ist dabei die Elektrizität. Es genügt ein kleiner Funke, der auf brennbares Material wie Holz, Textilien oder Papier überspringt, um einen Brand in den eigenen vier Wänden zu entfachen. Denn Feuer lebt: Es atmet, wächst, breitet sich aus und droht, in kürzester Zeit alles um sich herum zu verschlingen. Nicht selten sind erhebliche Sach- und Personenschäden die Folge. Doch die größte Gefahr geht nicht vom Brand selbst aus, sondern von den entstehenden toxischen Gasen. Nur wenige Atemzüge im verrauchten Raum können bereits zur Ohnmacht führen und eine Flucht verhindern. Neben der Nutzung von Rauchwarnmeldern, die seit 2004 verpflichtend sind, lässt sich mit einem gut durchdachten Brandschutz bereits beim Hausbau das Gefahrenpotenzial stark minimieren. Dabei ist der richtige Wandbaustoff das A und O.
Mauerwerk aus Leichtbeton trotzt den Flammen
Entscheiden sich Bauherren für Außenwände aus Leichtbeton, profitieren sie von einem mineralischen und somit nicht brennbaren Wandbaustoff. Leichtbetonsteine bestehen aus leichten, porigen Zuschlägen wie Bims. Dieser Rohstoff vulkanischen Ursprungs ist sozusagen „im Feuer geboren“ und dafür prädestiniert, hohen Temperaturen und Flammen lange zu trotzen. „Bei uns können Bauherren zwischen unterschiedlichen Stein-Dicken und Feuerwiderstandsdauern bis hin zur Brandwandeignung – der höchsten bauordnungsrechtlichen Anforderung – wählen. Damit haben sie das Maß des eigenen Brandschutzes selbst in der Hand“, erläutert Ingenieur und Geschäftsführer Andreas Krechting vom renommierten Hersteller KLB Klimaleichtblock (Andernach, Rheinland-Pfalz). „Außerdem sind verputzte Wände aus Leichtbeton-Mauerwerk rauchdicht und verlangsamen die Ausbreitung gefährlicher Gase.“ Somit hält die Gebäudehülle im Notfall Feuer und Rauch lange genug stand, um allen Bewohnern eine sichere Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen.
Nähere Informationen zum Thema „Brandsicherheit mit Leichtbeton“ sind direkt beim Hersteller KLB Klimaleichtblock erhältlich – online (www.klb-klimaleichtblock.de), telefonisch (02632-25770) oder per E-Mail (info@klb.de).
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
KLB Klimaleichtblock GmbH
Herr Andreas Krechting
Lohmannstr. 31
56626 Andernach
Deutschlandfon ..: 02632 / 25 77-0
web ..: http://www.klb-klimaleichtblock.de/
email : info@klb.deDie KLB Klimaleichtblock GmbH mit Sitz in Andernach (Rheinland-Pfalz) bietet Produkte für den gesamten Hochbau an: von hochwärmedämmenden Leichtbeton-Mauerwerkssteinen, über Garten- und Landschaftsprodukte und Schornsteinsysteme bis hin zum KLB-Baukasten. Dieser bietet für jedes Bauvorhaben genau aufeinander abgestimmte Leichtbeton-Steine. KLB Leichtbeton-Mauerwerk kommt sowohl im privaten Hausbau als auch bei Mehrgeschosswohnungsbauten zum Einsatz. Eine umfangreiche Beratung rundet das Angebot ab.
Pressekontakt:
dako pr corporate communications
Frau Janina Wolter
Manforter Straße 133
51373 Leverkusenfon ..: 0214-206910
web ..: http://www.dako-pr.de
email : j.wolter@dako-pr.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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veröffentlicht am 03/12/2024 in der Rubrik Presse - News
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News-ID 158909 veröffentlicht am 03/12/2024
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