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Wichtige Antworten auf diese Frage liefert Hermann Lott, Geschäftsführer von „Lott Immobilien – seit 1952“
Wer eine Immobilie geerbt hat, muss sich mit damit auseinandersetzen, was mit dieser in Zukunft geschehen soll. Eigennutzung aber auch Vermietung oder Verkauf sind Möglichkeiten.
Hat jemand eine Immobilie geerbt, kommen oft viele Fragen auf: „Soll ich die Erbschaft annehmen oder ablehnen?“, „Möchte ich die Immobilie selbst nutzen?“ oder „Ist es sinnvoll, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?“. Der ein oder andere wird in dieser – eh schon schwierigen – Situation wohl damit überfordert sein, passende Antworten auf diese Fragen zu finden. In solchen Fällen helfen erfahrene Immobilienmakler wie Hermann Lott, Geschäftsführer von „Lott Immobilien – seit 1952“, weiter.
Lott rät zunächst zu einem Gang zum Grundbuchamt, um sich darüber zu informieren, ob die Immobilie mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. „Außerdem sollten sich Erben auf jeden Fall nach dem Wert der Immobilie erkundigen, bevor Sie das Erbe annehmen“, rät Lott. Bei der Wertermittlung helfen Immobilienmakler weiter: Sie schauen sich dazu unter anderem an, wie modern die Immobilie ist, nehmen aber auch die Bausubstanz unter die Lupe. „So finden wir heraus, was die Immobilie wert ist und können unsere Kunden bei der Entscheidung für oder gegen das Erbe unterstützen“, so Lott.
Einige Erben wollen sich über solche Dinge aber am liebsten gar keine Gedanken machen. Denn sie hängen an der Immobilie und möchten selbst in diese einziehen. Doch auch dann rät Lott, sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Eine wichtige Frage, auf die es eine Antwort zu finden gilt, sei beispielsweise: „Bietet die Immobilie auch nach einer Familiengründung noch genügend Platz?“ Verneinten Kunden dies, sollten sie eher über eine Vermietung oder einen Verkauf nachdenken. Gerade ein Verkauf sei zurzeit lukrativ – unter anderem weil gerade mehr Menschen auf der Suche nach Eigentum sind als nach Mietobjekten.
Mehr Informationen zum Thema Immobilienverkauf, zu Immobilienmakler Oldenburg, Immobilienmakler Bad Zwischenahn und mehr finden Interessenten auf der Homepage https://www.lott-seit1952.de.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Lott Immobilien seit 1952
Herr Hermann Lott
Mühlenstraße 15
26689 Apen-Augustfehn
Deutschlandfon ..: 04489 / 94 08-0
fax ..: 04489 / 94 08-28
web ..: https://www.lott-seit1952.de
email : info@lott-seit1952.deSeit 1952 macht Lott Immobilien zwischen Leer und Oldenburg Wohnträume wahr. Das inhabergeführte Maklerunternehmen hat sich auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Anlageimmobilien spezialisiert. Das dynamische Unternehmen setzt dabei auf eine moderne Immobilienvermarktung und geht in der Beratung sowie Vermarktung stets neue Wege. Ein individueller Service sowie eine fundierte, lokale Marktkenntnis runden das Profil von Lott Immobilien ab. Das Ziel der engagierten Mitarbeiter ist es seit mehr als 65 Jahren, für Verkäufer, Vermieter, Käufer und Mieter stets das beste Ergebnis zu erreichen.
Pressekontakt:
wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Josefstraße 10
51377 Leverkusenfon ..: 0214 / 70 79 011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Was ist bei einer Immobilienerbschaft zu beachten?
veröffentlicht am 03/09/2019 in der Rubrik Presse - News
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Was ist bei einer Immobilienerbschaft zu beachten?
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News-ID 99429 veröffentlicht am 03/09/2019
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