-
Stephan Rölli (Schötz) und das Team der Rimmo-Invest AG verkaufen und kaufen Immobilien. Darunter auch Stockwerkeigentum. Was Stockwerkeigentum ist und welche Vorteile es bringt, erfahren Sie hier.
Stephan Rölli kennt als Inhaber des Basler Immobilienhändlers Rimmo-Invest AG sämtliche Varianten, nach denen Immobilien erworben werden können. Neben dem Hauskauf oder dem Erwerb einer Eigentumswohnung gibt es in der Schweiz eine Sonderform des Miteigentums: das Stockwerkeigentum. Worum es sich dabei genau handelt und für wen sich diese Form des Immobilienerwerbs eignet, erläutert Rölli:
o Welche Formen des Immobilieneigentums gibt es?
o Was ist Stockwerkeigentum?
o Für wen eignet sich der Erwerb von Stockwerkeigentum?
o Welche Vorteile bringt das Stockwerkeigentum?WELCHE FORMEN DES IMMOBILIENEIGENTUMS GIBT ES?
Als erfahrener Immobilienhändler weiss Stephan Rölli: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen sind Formen des Immobilienbesitzes, welche jedem geläufig sind. Will ein Interessent eine Immobilie erwerben, denkt er zuerst an eine dieser Möglichkeiten. Beim Hauskauf wird das gesamte Gebäude nebst Grundstück erworben, es handelt sich hier also um Alleineigentum oder, falls es mehrere Eigentümer für ein Objekt gibt, Gesamteigentum. Mit einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer ein Miteigentum an einem Haus.
WAS IST STOCKWERKEIGENTUM?
Eigentlich ist der Begriff der „Eigentumswohnung“ irreführend, informiert Stephan Rölli. Deswegen spricht man richtigerweise von Stockwerkeigentum. In der Schweiz wurde diese Variante des Immobilieneigentums im Jahr 1965 eingeführt, damit sich mehr Menschen Wohneigentum leisten konnten. So wurde es möglich, statt eines ganzen Hauses nur einen Teil eines Stockwerks, also eine Wohnung, zu erwerben. Somit besitzt der Käufer ein Miteigentum, jedoch handelt es sich um eines mit einem untrennbar verbundenen Sonderrecht. Der Käufer ist nicht ausschliesslich Besitzer seiner Wohnung, sondern er ist Miteigentümer des gesamten Grundstücks, inklusive Keller, Estrich, elementare Gebäudeteile, Parkplatz und dergleichen. Im Rahmen dieses Sonderrechts können diese im Kaufvertrag genau umfassten Objekte genutzt und verändert werden – wobei auch hier gewisse Grenzen gesetzt sind. Das Eigentum der Gemeinschaft, also die im Sonderrecht aufgeführten gemeinschaftlichen Teile, darf dementsprechend nur mit dem Einverständnis der Miteigentümer genutzt oder verändert werden.
WELCHE VORTEILE BRINGT DAS STOCKWERKEIGENTUM?
Stephan Rölli betrachtet das Stockwerkeigentum als eine gute Möglichkeit, auch mit kleinerem Budget ein Eigenheim zu erstehen. Es muss nicht immer gleich ein ganzes Haus sein, insbesondere wenn es um Wohnraum für einen kleineren Personenkreis geht. Als Stockwerkeigentümer ist man unabhängig und kann über seine Wohnung verfügen, zum Beispiel bauliche Veränderungen im Inneren vornehmen, was bei einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich ist.
Je nach Marktlage und Standort stellt die selbst bewohnte Eigentumswohnung ausserdem eine gute Vermögensanlage und Altersvorsorge dar. Es besteht keine Gefahr, dass man im Alter ohne Wohnung dasteht, weil der Vermieter beispielsweise nach Jahrzehnten plötzlich Eigenbedarf anmeldet. Darüber hinaus bietet Wohneigentum in der Regel steuerliche Vorteile, betont Stephan Rölli (Schötz) von der Rimmo-Invest AG.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rimmo-Invest AG
Herr Stephan Rölli
Gundeldingerstrasse 204
4053 Basel
Schweizfon ..: (0041) 79 730 29 98
web ..: https://www.rimmoinvest-ag.ch/
email : info@rimmo-invest.chOb Individuelle Wohnansprüche, hoher Komfort, modernstes Design oder die ideale Wohnlage. Die Rimmo-Invest AG ist ihre zuverlässige Hilfe, wenn es um die maßgeschneiderte Lösung für den persönlichen Wohneigentum oder der Verkauf und Kauf Ihrer Liegenschaft geht.
Mit der erforderlichen Erfahrung, Motivation, Fingerspitzengefühl und der notwendigen Diskretion setzen wir uns für Ihre Belangen ein.
Die Eigenständigkeit unseres Unternehmens gewährleistet Ihnen eine individuelle, persönliche, zielgerichtete Kundenbetreuung.
Lernen Sie Stephan Rölli & das Team von der Rimmo-Invest AG persönlich kennen – Denn Immobilien sind Vertrauenssache!
https://www.rimmoinvest-ag.ch/
Pressekontakt:
Rimmo-Invest AG
Herr Stephan Rölli
Gundeldingerstrasse 204
4053 Baselfon ..: (0041) 79 730 29 98
web ..: https://www.rimmoinvest-ag.ch/
email : rimmo-invest-ag@clickonmedia-mail.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-die-ankommen.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Stockwerkeigentum: Sonderform des Miteigentums
veröffentlicht am 13/09/2021 in der Rubrik Presse - News
Dieser Content wurde auf News die ankommen 39 x angesehen
Stockwerkeigentum: Sonderform des Miteigentums
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 31 Sekunden
News-ID 123792 veröffentlicht am 13/09/2021
auf News die ankommen suchen
Neueste Beiträge
- Uranpreis explodiert nach Konsolidierung wieder! Die nächste Welle des neuen Superzyklus startet!
- Eine der am schnellsten wachsenden kanadischen Einzelhandelsketten für Gesundheit und Wellness listet Moodrink(TM) von bettermoo(d) in ihren 33 Geschäften im Osten Kanadas
- Die Anwendungsmöglichkeiten für Silber wachsen
- Giant Mining Corp. nimmt den Handel unter dem neuen US-Symbol „BFGFF“ auf
- GOLD-Programm von Hermann Scherer in Mastershausen
- Masterpages: Die Top-Funktionen von Masterpages, die Du kennen musst
- Akamai verbessert mit einer neuen Zero-Trust-Plattform die Sicherheit in Unternehmen
- Webbyfiliate: Revolutioniere dein Affiliate-Marketing!
Ihre News auf News die ankommen
Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es Neues bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab.
Mit einem Klick werden die News auch auf „News die ankommen“ erscheinen.
News die ankommen – Archiv
News die ankommen